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Verkehrssicherungsmaßnahmen

Zur Vermeidung von Gefahren für Mensch und Sachgegenstände ist die sog. Verkehrssicherheit von Bäumen stets durch den Eigentümer zu gewährleisten. Wird letztere verletzt, kann er im Schadensfall haftbar gemacht werden. 

Regelmäßige Baumkontrollen durch den Fachmann sind daher anzuraten. Kontaktieren Sie uns, wir kommen unverbindlich bei Ihnen vorbei!